samedi 1 juillet 2017

Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

vor 2 Stunden, Oldieopa sagte:

Wenn es org. schon verschweißt ist, sollte eine Reparatur kein Problem darstellen.

Davon gehe ich aus. Ich werd mich vermutlich aber sowieso an den Hersteller wenden. Der kann das vermutlich am genauesten schweissen, und wenn je irgendwer nachfragt, bin ich auf der sicheren Seite. Anders nur, wenn die absolute Phantasiepreise haben wollen... dann ists mir noch ein paar Telefongespräche im Bekanntenkreis wert.

Zitat

Als Ursache für den Bruch würde ich den Dreiradumbau sehen, eine breite Achse zerrt durch den Hebel halt stärker an der Aufnahme, als ein einzelnes Rad.

Kann gut sein. Das Heck ist ja auch sehr viel schwerer als nur ein Rad, und die Federung belastet den Punkt wenn ich das richtig gesehen habe zusätzlich.

Zudem ist der Bruch rechts, also da, wo man unweigerlich den einen oder anderen Gullideckel mitnimmt, wenn man mit dem Dreirad nicht mehr als nötig im Weg sein möchte... und dann fahr ich Depp damit auch noch mit Vollgas über ne Schotterpiste... hätt ich mal gewusst, wie filigran das Teil wirklich gebaut ist.

Egal. Ich werd fragen, ob sies mit dickeren Flacheisen machen könnten, und das wars dann.

Zitat

Technische Prüfpflicht für Mofa, genau wie bei PKW, kein Scherz? (Hat da wer Langeweile, sich mit solchem Hühnerkram zu befassen?)

Kein Scherz. Auch die Prüfintervalle sind die gleichen wie für PKW.

Aus dem Kanton Bern weiss ich immerhin vom Hörensagen, dass es hauptsächlich darum geht, sicherzustellen, dass die Dinger nicht schneller als erlaubt fahren können. Dennoch: Wer da ohne Bremsen oder mit zu lautem Auspuff aufschlägt, beisst vermutlich auf Granit.

Und: Nein, Prüfexperten ist grundsätzlich nichts zu blöd, zu langweilig, zu doof oder zu kleinkariert. Das ist in CH DAS Betätigungsfeld für Korinthenkacker überhaupt!

Zitat

In welchen Intervallen wird geprüft, gibt's dann eine Plakette o.ä. und hat das Fz dann auch ein richtiges Kennzeichen?

In D haben Mofa und Kleinkrafträder, bis hin zur Ape50, mit immerhin knapp 500kg zGG, nur ein Versicherungskennzeichen. Vom Hersteller gibt's eine ABE, das genügt, nix TÜV, nix Zulassung.

Die Fragen sind doch sehr deutsch. Nicht, dass das wertend oder, Gott bewahre, abwertend gemeint ist, aber in CH ist das System schon ganz anders. Erstmal gibts keinen TÜV, sondern man wird zur Prüfung beim Strassenverkehrsamt direkt aufgeboten, oder muss aufgrund technischer Änderungen oder weil man ein Fahrzeug frisch geprüft verkaufen möchte, sonst da hin.

Dann gibt es auch kein Siegel auf dem Nummernschild. Wenn ein Fahrzeug nicht geprüft wird, wenn es dazu aufgeboten wird, wird sehr kurz danach mal die Polizei vor der Tür des Halters stehen und den Fahrzeugausweis einziehen, und die Nummer abschrauben und mitnehmen. Die hat man nämlich nur leihweise vom Staat zugeteilt erhalten, und die gibts nur, wenn man einen gültigen Fahrzeugausweis hat, der auch eine Versicherung voraussetzt und eine bezahlte Motorfahrzeugsteuer und ggf. auch den Importzoll und die Automobilsteuer beglichen wurden.

Für Motorräder und Mofas gibts Kennzeichen in einem kleineren Sonderformat, hochformatig.

Bei Mofas ist es zudem so, dass das Kennzeichen allein noch nicht bedeutet, dass man auf die Strasse darf damit. Das geht erst, wenn auf dem Kennzeichen auch eine aktuelle Versicherungsvignette klebt.

Fürs Kennzeichen muss man sich ans Strassenverkehrsamt wenden, wie bei KFZ auch. Die jährlich fällige Versicherungsvignette dazu kann man sich hingegen auch auf jedem Polizeiposten holen, gegen Barzahlung.

Die Mofas sind natürlich in der Regel Typgeprüft. Der Hersteller oder Importeur hat in der Regel die Bewilligung, die Fahrzeugprüfung für neue oder reparierte Fahrzeuge im eigenen Haus machen zu dürfen. Alle anderen werden halt amtlich aufgeboten.

Daneben gibts auch andere, die Prüfen dürfen. Etwa der TCS, das CH-Äquivalent zum ADAC in D. Die bieten das für Mitglieder sogar unter dem amtlichen Tarif an, dürfen aber keine technischen Änderungen abnehmen.

Wann ein Fahrzeug geprüft wurde, ist einerseits im EDV-System der Strassenverkehrsämter gespeichert, und andererseits in jedem Fahrzeugausweis vermerkt. Ist die gesetzliche Frist verstrichen und kein Aufgebot im Briefkasten, darf man weiterfahren. Eine überfällige MFK ist nur bei Halterwechsel oder Wiedereinlösung, Kantonswechsel oder dergleichen von Bedeutung. (Viele Kantone sind chronisch überlastet...)

Geprüft wird dafür in aller Regel um einiges strenger als in D.

Amtlich vergebene, nicht freiwillige Prüftermine verschieben können in der Regel nur Werkstätten. Die können geltend machen, es seien Ersatzteile noch nicht verfügbar oder sie seien überlastet. Ansonsten wird man bei unentschuldigt verpasstem Aufgebot das Nummernschild und den Fahrzeugausweis abgeben müssen, und das dann neu brauchen, wenn die Prüfung nachgeholt wurde.

Kurz: In D kauft man das Kennzeichen, und das Siegel drauf zeigt erst, dass man auf öffentlichen Strassen fahren darf. In CH gehört das Kennzeichen immer dem Staat, der es kostenpflichtig leihweise an den Fahrzeughalter abgibt, wenn und solange der die Voraussetzungen erfüllt. Fahren darfst, solange Du ein Kennzeichen hast. Haste keins, darfst nicht auf die Strasse. (Leicht vereinfacht dargestellt, denn an sich darf man schon dann nicht mehr fahren, wenn z.B. der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist oder die Steuer überfällig, aber noch keiner da war, das Kennzeichen einzuziehen...)

Let's block ads! (Why?)



Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire