Jaja, wer auf Treffen ist, muß mit Fotos rechnen. Kein Thema. Das entscheidende ist was danach mit den Fotos passiert. Es gibt Unterschiede ob man Teil einer Menge ist (Persönlichkeitsrecht eher zu vernächlässigen) oder nur eine Person auf dem Foto ist (Persönlichkeitsrecht wird verletzt), ganz grob formuliert. Und wo und wie ein Foto veröffentlicht wird:
Internet = öffentlich
Internet und Passwortgeschützt = nicht öffentlich, außer man schreibt das Passwort neben den Link
ACZ oder andere Zeitungen = begrenzte Auflage, nur bedingt öffentlich. Und hier müsste man noch zwischen "irgendeiner" käuflichen Zeitung und Fotos vom Clubtreffen in der Clubzeitung unterscheiden.
Ich wollte nur auf eine potentielle Gefahr (schlimmstenfalls Abmahnung) hinweisen und keine Grundsatzdiskussion anfangen. Das wars, mehr schreibe ich nicht zu dem Thema. Punkt.
49. ACC-Pfingsttreffen vom 02. bis 05. JUNI 2017 im TaunusCamp in Niederjosbach
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