Stickstoffdioxid ist seit der Diskussion um dreckige Dieselautos im Fokus der Aufmerksamkeit. Die AfD behauptet, in Büros gelten höhere Grenzwerte als auf der Straße. Das stimmt so aber nicht.
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Der Stickstoffdioxid-Grenzwert für die Außenluft liegt in der EU derzeit bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt. Basis dafür sind Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und die entsprechende Luftqualitätsrichtlinie der EU. Dabei geht es um die Allgemeinbevölkerung, besonders aber um "empfindliche Bevölkerungsgruppen und auch die Umwelt insgesamt". Der Grenzwert soll daher Säuglinge, Kinder, Kranke, Schwangere oder alte Menschen schützen, die von einem solchen Schadstoff stärker als andere gefährdet werden könnten. Auf Basis der "Arbeitsstättenregeln" gilt für normale Büros ein vergleichbarer Wert.
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Anders sieht es aus bei manchen Arbeitsplätzen in der Industrie oder im Handwerk - beispielsweise beim Stahlkochen, in einer Schweißerei, einer Autowerkstatt oder einer Tunnelbaustelle, wo etwa durch dieselbetriebene Maschinen oder andere Verbrennungsprozesse Stickoxide und weitere Schadstoffe entstehen können. Für Tätigkeiten an solchen Arbeitsstätten gelten die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe". Dort finden sich besondere Grenzwerte beispielsweise für den Umgang mit Aceton, Schwefeldioxid oder eben Stickstoffdioxid. Erstellt wird die Liste vom Ausschuss für Gefahrenstoffe.
Der zentrale Unterschied: Der Grenzwert bei Arbeiten mit Gefahrstoffen zielt auf gesunde Erwachsene, die in einer definierten Zeit - fünf Tage pro Woche maximal acht Stunden pro Tag - diesen Substanzen ausgesetzt sein dürfen. Im Fall von Stickstoffdioxid darf dann nicht mehr als 950 Mikrogramm pro Kubikmeter in der Luft sein. Der viel niedrigere Wert für die Außenluft hingegen gilt für alle Menschen und bezieht besonders auch die Schwächsten mit ein.
Deutsche Autos sind große Stinker
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