Am 26.8.2017 at 11:58 , jozzo_ sagte:
Es zählt wirklich nicht was ich wahrnehme, ich habe den Gesetzestext zitiert
Du wärst seit etwa hundert Jahren der erste, der anderen weis machen könnte, dass Texte, nur weil sie Rechtsvorschriften enthalten, NICHT absolut zwingend und ausnahmslos Interprätationsbedürftig sind.
Du stehst damit nicht ganz allein auf weiter Flur, denn gerade Juristen tun sich immer noch schwer damit, anzuerkennen, dass es so etwas wie einen klaren, unmissverständlichen Text bzw. Wortlaut kaum geben kann.
Insgesamt ist es aber so, dass mittlerweile in fast jeder Wissenschaftsrichtung man sich einig ist, dass Sprache NICHT einfach wie ein Köfferchen funktioniert, in welches ein Absender eine Bedeutung, einen Inhalt hineinlegt und beliebigie Empfänger dann das Köfferchen auspacken und exakt den gleichen Inhalt, die gleiche Bedeutung vor sich haben, wie sie der Absender hineinlegte.
Kurz: Ein Text ist immer interprätationsbedürftig, und auch der Tatsache, dass ihn jemand, in dem Fall Du, zitiert hat, liegt eine vorgängige Interprätation des Zitats zu Grunde, die, so muss man vernünftigerweise unterstellen, ergeben haben muss, dass es sich um einen Text handelt, der das Zitat wert sei.
Die Frage, warum Du zu dieser Einschätzung kamst, steht auf einem anderen Blatt.
Aus dem Kontext ergibt sich jedoch, dass es keinesfalls um ein wertfreies, uninterprätiertes Zitat gegangen sein kann.
Die Krux am Linguistic Turn ist nämlich, dass man diese Wende nicht schon deshalb ignorieren oder negieren kann, weil man entweder noch nichts davon gehört hat, oder sie nicht einmal im Ansatz verstanden hat bzw. sie gar nicht erst begreifen will.
Am 26.8.2017 at 12:28 , Auto nom sagte:
Doch, Deine Interpretation geht an der Realität vorbei.
Viel kürzer kann man das nicht mehr auf den Punkt bringen.
Dahinter steckt, um es nicht allzu breit ausdeutschen zu müssen, rhetorisches Kalkül.
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