mercredi 20 juillet 2016

Heute erlebt

vor 2 Stunden, MatthiasM sagte:

Von öeffentlichen Wegen erstellte Aufnahmen fallen unter die Panoramafreiheit. Die Frage ist wie weit erkennbar war, dass es sich um Privatgelaende, von dem aus die Bilder gemacht wurden, handelt. Manche verteilen ihren Abfall auch auf oeffentlichem Gelaende. 

Aber ich denke der Eigener kann froh sein das ihn nicht das Schicksal einiger Mitforisten ereilt, dass es nicht als Umeweltgefaerdung interpretiert wird, sondern als Kunst:D.

Panorama hin, Freiheit her - ich denke, man tut dem Eigentümer oder Pächter dieses Geländes keinen Gefallen, solche Bilder öffentlich zu posten. Wenn das Umweltamt des Landkreises Diepholz diese Bilder sieht, kommt es ja kaum noch drumherum, Ermittlungen wegen illegaler Abfallentsorgung und Umweltgefährdung einzuleiten. Ich glaube nicht, dass das die Absicht von Bernd ist. Es ist aus meiner Sicht sehr gedankenlos, ohne Einverständnis Bilder von fremden Grundstücken im Netz zu posten, vor allem, wenn sie so verfänglich sind...

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