vor 21 Stunden, marc1234 sagte:
was hab ich überlesen bzw wie lässt sich das erklären?
Einen Teil hat Ja Dirk schon erklaert:
vor 5 Stunden, Auto nom sagte:
Ein Grenzwert für Arbeitsplätze ist etwas völlig anderes, als ein Grenzwert in Innenstädten. Im ersten Fall ist von gesunden Arbeitnehmern auszugehen, im zweiten Fall geht es darum Babys, Kinder, Schwangere und kranke Menschen zu schützen. Ich gebe zu, darauf muss man erstmal kommen. Es ist jedoch traurig, wenn man das nicht selbst schafft.
Dazu kommt ja noch, das die Aufenthaltsdauer sehr unterschiedlich ist. Am Arbeisplatz haelt man sich nur etwa ein Viertel seiner Zeit auf, bezogen auf die Lebenszeit sogar noch weniger.
vor 4 Stunden, jozzo_ sagte:
Absurd, denn am Arbeitsplatz sind Leute 8 Stunden am Tag.
Babys, Kinder, Schwangere und kranke Menschen sind nur einen Bruchteil dieser Zeit in Innenstädten auf der Strasse.
Manche leben auch in der Innenstadt. Es mag Dir fremd sein , ich war in meiner Kindheit mehr als 40h/Woche draussen.
vor 4 Stunden, Zimt Säure sagte:
Auch Schwangere arbeiten bis zu 8 Wochen vor der Entbindung. Dann ist die Gesundheit des sich noch in der Entwicklung befindenen Ungeborenen eigentlich noch wichtiger, finde ich. Auch Arbeitnehmer können mit chronischen Krankheiten am Arbeitsplatz sein, darunter Asthmakranke.
Fuer Schwangere gelten bei vielen Schadstoffen andere Regeln. Und Menschen die chronisch krank sind, haben das Recht auf nicht exponierte Arbeitsstellen. Abgesehen davon, hat jeder die Moeglichkeit sich seinen Arbeitsplatz auszuwaehlen.
Wenn man das Wesen des Gesundheitsschutz nicht verstanden hat, sind auch irgendwelche Milchmaedchenrechnungen sinnlos. Gesundheitsschutz dient uebrigens nicht nur dem Schutz des Einzelnen, sondern begrenzt auch die Gesundheitskosten und sichert den Fortbestand unserer Art.
Die Strahlenschutzverordnug bieten dem interessierten Unwissenden eine einfache Moeglichkeit sich mit dem Konzept vertraut zu machen. Dort wird die Welt in mehrere Zonen aufgeteilt. Waerend die beruflich strahlenexponierte Person (KatA) so 50mSV im Jahr einstecken darf, darf direkt hinter dem Zaun einer AKWs nicht mehr als 1mS/a auftreten, obwohl dort sich sicherlich niemand laengere Zeit aufhaelt. Der Zugang zum Kontrollbereich ist Schwangeren nicht gestattet.
Deutsche Autos sind große Stinker
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