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dimanche 23 juillet 2017

Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

vor 2 Stunden, Oldieopa sagte:

Wenn es org. schon verschweißt ist, sollte eine Reparatur kein Problem darstellen.

Davon gehe ich aus. Ich werd mich vermutlich aber sowieso an den Hersteller wenden. Der kann das vermutlich am genauesten schweissen, und wenn je irgendwer nachfragt, bin ich auf der sicheren Seite. Anders nur, wenn die absolute Phantasiepreise haben wollen... dann ists mir noch ein paar Telefongespräche im Bekanntenkreis wert.

Zitat

Als Ursache für den Bruch würde ich den Dreiradumbau sehen, eine breite Achse zerrt durch den Hebel halt stärker an der Aufnahme, als ein einzelnes Rad.

Kann gut sein. Das Heck ist ja auch sehr viel schwerer als nur ein Rad, und die Federung belastet den Punkt wenn ich das richtig gesehen habe zusätzlich.

Zudem ist der Bruch rechts, also da, wo man unweigerlich den einen oder anderen Gullideckel mitnimmt, wenn man mit dem Dreirad nicht mehr als nötig im Weg sein möchte... und dann fahr ich Depp damit auch noch mit Vollgas über ne Schotterpiste... hätt ich mal gewusst, wie filigran das Teil wirklich gebaut ist.

Egal. Ich werd fragen, ob sies mit dickeren Flacheisen machen könnten, und das wars dann.

Zitat

Technische Prüfpflicht für Mofa, genau wie bei PKW, kein Scherz? (Hat da wer Langeweile, sich mit solchem Hühnerkram zu befassen?)

Kein Scherz. Auch die Prüfintervalle sind die gleichen wie für PKW.

Aus dem Kanton Bern weiss ich immerhin vom Hörensagen, dass es hauptsächlich darum geht, sicherzustellen, dass die Dinger nicht schneller als erlaubt fahren können. Dennoch: Wer da ohne Bremsen oder mit zu lautem Auspuff aufschlägt, beisst vermutlich auf Granit.

Und: Nein, Prüfexperten ist grundsätzlich nichts zu blöd, zu langweilig, zu doof oder zu kleinkariert. Das ist in CH DAS Betätigungsfeld für Korinthenkacker überhaupt!

Zitat

In welchen Intervallen wird geprüft, gibt's dann eine Plakette o.ä. und hat das Fz dann auch ein richtiges Kennzeichen?

In D haben Mofa und Kleinkrafträder, bis hin zur Ape50, mit immerhin knapp 500kg zGG, nur ein Versicherungskennzeichen. Vom Hersteller gibt's eine ABE, das genügt, nix TÜV, nix Zulassung.

Die Fragen sind doch sehr deutsch. Nicht, dass das wertend oder, Gott bewahre, abwertend gemeint ist, aber in CH ist das System schon ganz anders. Erstmal gibts keinen TÜV, sondern man wird zur Prüfung beim Strassenverkehrsamt direkt aufgeboten, oder muss aufgrund technischer Änderungen oder weil man ein Fahrzeug frisch geprüft verkaufen möchte, sonst da hin.

Dann gibt es auch kein Siegel auf dem Nummernschild. Wenn ein Fahrzeug nicht geprüft wird, wenn es dazu aufgeboten wird, wird sehr kurz danach mal die Polizei vor der Tür des Halters stehen und den Fahrzeugausweis einziehen, und die Nummer abschrauben und mitnehmen. Die hat man nämlich nur leihweise vom Staat zugeteilt erhalten, und die gibts nur, wenn man einen gültigen Fahrzeugausweis hat, der auch eine Versicherung voraussetzt und eine bezahlte Motorfahrzeugsteuer und ggf. auch den Importzoll und die Automobilsteuer beglichen wurden.

Für Motorräder und Mofas gibts Kennzeichen in einem kleineren Sonderformat, hochformatig.

Bei Mofas ist es zudem so, dass das Kennzeichen allein noch nicht bedeutet, dass man auf die Strasse darf damit. Das geht erst, wenn auf dem Kennzeichen auch eine aktuelle Versicherungsvignette klebt.

Fürs Kennzeichen muss man sich ans Strassenverkehrsamt wenden, wie bei KFZ auch. Die jährlich fällige Versicherungsvignette dazu kann man sich hingegen auch auf jedem Polizeiposten holen, gegen Barzahlung.

Die Mofas sind natürlich in der Regel Typgeprüft. Der Hersteller oder Importeur hat in der Regel die Bewilligung, die Fahrzeugprüfung für neue oder reparierte Fahrzeuge im eigenen Haus machen zu dürfen. Alle anderen werden halt amtlich aufgeboten.

Daneben gibts auch andere, die Prüfen dürfen. Etwa der TCS, das CH-Äquivalent zum ADAC in D. Die bieten das für Mitglieder sogar unter dem amtlichen Tarif an, dürfen aber keine technischen Änderungen abnehmen.

Wann ein Fahrzeug geprüft wurde, ist einerseits im EDV-System der Strassenverkehrsämter gespeichert, und andererseits in jedem Fahrzeugausweis vermerkt. Ist die gesetzliche Frist verstrichen und kein Aufgebot im Briefkasten, darf man weiterfahren. Eine überfällige MFK ist nur bei Halterwechsel oder Wiedereinlösung, Kantonswechsel oder dergleichen von Bedeutung. (Viele Kantone sind chronisch überlastet...)

Geprüft wird dafür in aller Regel um einiges strenger als in D.

Amtlich vergebene, nicht freiwillige Prüftermine verschieben können in der Regel nur Werkstätten. Die können geltend machen, es seien Ersatzteile noch nicht verfügbar oder sie seien überlastet. Ansonsten wird man bei unentschuldigt verpasstem Aufgebot das Nummernschild und den Fahrzeugausweis abgeben müssen, und das dann neu brauchen, wenn die Prüfung nachgeholt wurde.

Kurz: In D kauft man das Kennzeichen, und das Siegel drauf zeigt erst, dass man auf öffentlichen Strassen fahren darf. In CH gehört das Kennzeichen immer dem Staat, der es kostenpflichtig leihweise an den Fahrzeughalter abgibt, wenn und solange der die Voraussetzungen erfüllt. Fahren darfst, solange Du ein Kennzeichen hast. Haste keins, darfst nicht auf die Strasse. (Leicht vereinfacht dargestellt, denn an sich darf man schon dann nicht mehr fahren, wenn z.B. der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist oder die Steuer überfällig, aber noch keiner da war, das Kennzeichen einzuziehen...)

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Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

vendredi 21 juillet 2017

Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

vor 2 Stunden, Oldieopa sagte:

Wenn es org. schon verschweißt ist, sollte eine Reparatur kein Problem darstellen.

Davon gehe ich aus. Ich werd mich vermutlich aber sowieso an den Hersteller wenden. Der kann das vermutlich am genauesten schweissen, und wenn je irgendwer nachfragt, bin ich auf der sicheren Seite. Anders nur, wenn die absolute Phantasiepreise haben wollen... dann ists mir noch ein paar Telefongespräche im Bekanntenkreis wert.

Zitat

Als Ursache für den Bruch würde ich den Dreiradumbau sehen, eine breite Achse zerrt durch den Hebel halt stärker an der Aufnahme, als ein einzelnes Rad.

Kann gut sein. Das Heck ist ja auch sehr viel schwerer als nur ein Rad, und die Federung belastet den Punkt wenn ich das richtig gesehen habe zusätzlich.

Zudem ist der Bruch rechts, also da, wo man unweigerlich den einen oder anderen Gullideckel mitnimmt, wenn man mit dem Dreirad nicht mehr als nötig im Weg sein möchte... und dann fahr ich Depp damit auch noch mit Vollgas über ne Schotterpiste... hätt ich mal gewusst, wie filigran das Teil wirklich gebaut ist.

Egal. Ich werd fragen, ob sies mit dickeren Flacheisen machen könnten, und das wars dann.

Zitat

Technische Prüfpflicht für Mofa, genau wie bei PKW, kein Scherz? (Hat da wer Langeweile, sich mit solchem Hühnerkram zu befassen?)

Kein Scherz. Auch die Prüfintervalle sind die gleichen wie für PKW.

Aus dem Kanton Bern weiss ich immerhin vom Hörensagen, dass es hauptsächlich darum geht, sicherzustellen, dass die Dinger nicht schneller als erlaubt fahren können. Dennoch: Wer da ohne Bremsen oder mit zu lautem Auspuff aufschlägt, beisst vermutlich auf Granit.

Und: Nein, Prüfexperten ist grundsätzlich nichts zu blöd, zu langweilig, zu doof oder zu kleinkariert. Das ist in CH DAS Betätigungsfeld für Korinthenkacker überhaupt!

Zitat

In welchen Intervallen wird geprüft, gibt's dann eine Plakette o.ä. und hat das Fz dann auch ein richtiges Kennzeichen?

In D haben Mofa und Kleinkrafträder, bis hin zur Ape50, mit immerhin knapp 500kg zGG, nur ein Versicherungskennzeichen. Vom Hersteller gibt's eine ABE, das genügt, nix TÜV, nix Zulassung.

Die Fragen sind doch sehr deutsch. Nicht, dass das wertend oder, Gott bewahre, abwertend gemeint ist, aber in CH ist das System schon ganz anders. Erstmal gibts keinen TÜV, sondern man wird zur Prüfung beim Strassenverkehrsamt direkt aufgeboten, oder muss aufgrund technischer Änderungen oder weil man ein Fahrzeug frisch geprüft verkaufen möchte, sonst da hin.

Dann gibt es auch kein Siegel auf dem Nummernschild. Wenn ein Fahrzeug nicht geprüft wird, wenn es dazu aufgeboten wird, wird sehr kurz danach mal die Polizei vor der Tür des Halters stehen und den Fahrzeugausweis einziehen, und die Nummer abschrauben und mitnehmen. Die hat man nämlich nur leihweise vom Staat zugeteilt erhalten, und die gibts nur, wenn man einen gültigen Fahrzeugausweis hat, der auch eine Versicherung voraussetzt und eine bezahlte Motorfahrzeugsteuer und ggf. auch den Importzoll und die Automobilsteuer beglichen wurden.

Für Motorräder und Mofas gibts Kennzeichen in einem kleineren Sonderformat, hochformatig.

Bei Mofas ist es zudem so, dass das Kennzeichen allein noch nicht bedeutet, dass man auf die Strasse darf damit. Das geht erst, wenn auf dem Kennzeichen auch eine aktuelle Versicherungsvignette klebt.

Fürs Kennzeichen muss man sich ans Strassenverkehrsamt wenden, wie bei KFZ auch. Die jährlich fällige Versicherungsvignette dazu kann man sich hingegen auch auf jedem Polizeiposten holen, gegen Barzahlung.

Die Mofas sind natürlich in der Regel Typgeprüft. Der Hersteller oder Importeur hat in der Regel die Bewilligung, die Fahrzeugprüfung für neue oder reparierte Fahrzeuge im eigenen Haus machen zu dürfen. Alle anderen werden halt amtlich aufgeboten.

Daneben gibts auch andere, die Prüfen dürfen. Etwa der TCS, das CH-Äquivalent zum ADAC in D. Die bieten das für Mitglieder sogar unter dem amtlichen Tarif an, dürfen aber keine technischen Änderungen abnehmen.

Wann ein Fahrzeug geprüft wurde, ist einerseits im EDV-System der Strassenverkehrsämter gespeichert, und andererseits in jedem Fahrzeugausweis vermerkt. Ist die gesetzliche Frist verstrichen und kein Aufgebot im Briefkasten, darf man weiterfahren. Eine überfällige MFK ist nur bei Halterwechsel oder Wiedereinlösung, Kantonswechsel oder dergleichen von Bedeutung. (Viele Kantone sind chronisch überlastet...)

Geprüft wird dafür in aller Regel um einiges strenger als in D.

Amtlich vergebene, nicht freiwillige Prüftermine verschieben können in der Regel nur Werkstätten. Die können geltend machen, es seien Ersatzteile noch nicht verfügbar oder sie seien überlastet. Ansonsten wird man bei unentschuldigt verpasstem Aufgebot das Nummernschild und den Fahrzeugausweis abgeben müssen, und das dann neu brauchen, wenn die Prüfung nachgeholt wurde.

Kurz: In D kauft man das Kennzeichen, und das Siegel drauf zeigt erst, dass man auf öffentlichen Strassen fahren darf. In CH gehört das Kennzeichen immer dem Staat, der es kostenpflichtig leihweise an den Fahrzeughalter abgibt, wenn und solange der die Voraussetzungen erfüllt. Fahren darfst, solange Du ein Kennzeichen hast. Haste keins, darfst nicht auf die Strasse. (Leicht vereinfacht dargestellt, denn an sich darf man schon dann nicht mehr fahren, wenn z.B. der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist oder die Steuer überfällig, aber noch keiner da war, das Kennzeichen einzuziehen...)

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lundi 17 juillet 2017

Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

vor 2 Stunden, Oldieopa sagte:

Wenn es org. schon verschweißt ist, sollte eine Reparatur kein Problem darstellen.

Davon gehe ich aus. Ich werd mich vermutlich aber sowieso an den Hersteller wenden. Der kann das vermutlich am genauesten schweissen, und wenn je irgendwer nachfragt, bin ich auf der sicheren Seite. Anders nur, wenn die absolute Phantasiepreise haben wollen... dann ists mir noch ein paar Telefongespräche im Bekanntenkreis wert.

Zitat

Als Ursache für den Bruch würde ich den Dreiradumbau sehen, eine breite Achse zerrt durch den Hebel halt stärker an der Aufnahme, als ein einzelnes Rad.

Kann gut sein. Das Heck ist ja auch sehr viel schwerer als nur ein Rad, und die Federung belastet den Punkt wenn ich das richtig gesehen habe zusätzlich.

Zudem ist der Bruch rechts, also da, wo man unweigerlich den einen oder anderen Gullideckel mitnimmt, wenn man mit dem Dreirad nicht mehr als nötig im Weg sein möchte... und dann fahr ich Depp damit auch noch mit Vollgas über ne Schotterpiste... hätt ich mal gewusst, wie filigran das Teil wirklich gebaut ist.

Egal. Ich werd fragen, ob sies mit dickeren Flacheisen machen könnten, und das wars dann.

Zitat

Technische Prüfpflicht für Mofa, genau wie bei PKW, kein Scherz? (Hat da wer Langeweile, sich mit solchem Hühnerkram zu befassen?)

Kein Scherz. Auch die Prüfintervalle sind die gleichen wie für PKW.

Aus dem Kanton Bern weiss ich immerhin vom Hörensagen, dass es hauptsächlich darum geht, sicherzustellen, dass die Dinger nicht schneller als erlaubt fahren können. Dennoch: Wer da ohne Bremsen oder mit zu lautem Auspuff aufschlägt, beisst vermutlich auf Granit.

Und: Nein, Prüfexperten ist grundsätzlich nichts zu blöd, zu langweilig, zu doof oder zu kleinkariert. Das ist in CH DAS Betätigungsfeld für Korinthenkacker überhaupt!

Zitat

In welchen Intervallen wird geprüft, gibt's dann eine Plakette o.ä. und hat das Fz dann auch ein richtiges Kennzeichen?

In D haben Mofa und Kleinkrafträder, bis hin zur Ape50, mit immerhin knapp 500kg zGG, nur ein Versicherungskennzeichen. Vom Hersteller gibt's eine ABE, das genügt, nix TÜV, nix Zulassung.

Die Fragen sind doch sehr deutsch. Nicht, dass das wertend oder, Gott bewahre, abwertend gemeint ist, aber in CH ist das System schon ganz anders. Erstmal gibts keinen TÜV, sondern man wird zur Prüfung beim Strassenverkehrsamt direkt aufgeboten, oder muss aufgrund technischer Änderungen oder weil man ein Fahrzeug frisch geprüft verkaufen möchte, sonst da hin.

Dann gibt es auch kein Siegel auf dem Nummernschild. Wenn ein Fahrzeug nicht geprüft wird, wenn es dazu aufgeboten wird, wird sehr kurz danach mal die Polizei vor der Tür des Halters stehen und den Fahrzeugausweis einziehen, und die Nummer abschrauben und mitnehmen. Die hat man nämlich nur leihweise vom Staat zugeteilt erhalten, und die gibts nur, wenn man einen gültigen Fahrzeugausweis hat, der auch eine Versicherung voraussetzt und eine bezahlte Motorfahrzeugsteuer und ggf. auch den Importzoll und die Automobilsteuer beglichen wurden.

Für Motorräder und Mofas gibts Kennzeichen in einem kleineren Sonderformat, hochformatig.

Bei Mofas ist es zudem so, dass das Kennzeichen allein noch nicht bedeutet, dass man auf die Strasse darf damit. Das geht erst, wenn auf dem Kennzeichen auch eine aktuelle Versicherungsvignette klebt.

Fürs Kennzeichen muss man sich ans Strassenverkehrsamt wenden, wie bei KFZ auch. Die jährlich fällige Versicherungsvignette dazu kann man sich hingegen auch auf jedem Polizeiposten holen, gegen Barzahlung.

Die Mofas sind natürlich in der Regel Typgeprüft. Der Hersteller oder Importeur hat in der Regel die Bewilligung, die Fahrzeugprüfung für neue oder reparierte Fahrzeuge im eigenen Haus machen zu dürfen. Alle anderen werden halt amtlich aufgeboten.

Daneben gibts auch andere, die Prüfen dürfen. Etwa der TCS, das CH-Äquivalent zum ADAC in D. Die bieten das für Mitglieder sogar unter dem amtlichen Tarif an, dürfen aber keine technischen Änderungen abnehmen.

Wann ein Fahrzeug geprüft wurde, ist einerseits im EDV-System der Strassenverkehrsämter gespeichert, und andererseits in jedem Fahrzeugausweis vermerkt. Ist die gesetzliche Frist verstrichen und kein Aufgebot im Briefkasten, darf man weiterfahren. Eine überfällige MFK ist nur bei Halterwechsel oder Wiedereinlösung, Kantonswechsel oder dergleichen von Bedeutung. (Viele Kantone sind chronisch überlastet...)

Geprüft wird dafür in aller Regel um einiges strenger als in D.

Amtlich vergebene, nicht freiwillige Prüftermine verschieben können in der Regel nur Werkstätten. Die können geltend machen, es seien Ersatzteile noch nicht verfügbar oder sie seien überlastet. Ansonsten wird man bei unentschuldigt verpasstem Aufgebot das Nummernschild und den Fahrzeugausweis abgeben müssen, und das dann neu brauchen, wenn die Prüfung nachgeholt wurde.

Kurz: In D kauft man das Kennzeichen, und das Siegel drauf zeigt erst, dass man auf öffentlichen Strassen fahren darf. In CH gehört das Kennzeichen immer dem Staat, der es kostenpflichtig leihweise an den Fahrzeughalter abgibt, wenn und solange der die Voraussetzungen erfüllt. Fahren darfst, solange Du ein Kennzeichen hast. Haste keins, darfst nicht auf die Strasse. (Leicht vereinfacht dargestellt, denn an sich darf man schon dann nicht mehr fahren, wenn z.B. der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist oder die Steuer überfällig, aber noch keiner da war, das Kennzeichen einzuziehen...)

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Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

mardi 11 juillet 2017

Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

vor 2 Stunden, Oldieopa sagte:

Wenn es org. schon verschweißt ist, sollte eine Reparatur kein Problem darstellen.

Davon gehe ich aus. Ich werd mich vermutlich aber sowieso an den Hersteller wenden. Der kann das vermutlich am genauesten schweissen, und wenn je irgendwer nachfragt, bin ich auf der sicheren Seite. Anders nur, wenn die absolute Phantasiepreise haben wollen... dann ists mir noch ein paar Telefongespräche im Bekanntenkreis wert.

Zitat

Als Ursache für den Bruch würde ich den Dreiradumbau sehen, eine breite Achse zerrt durch den Hebel halt stärker an der Aufnahme, als ein einzelnes Rad.

Kann gut sein. Das Heck ist ja auch sehr viel schwerer als nur ein Rad, und die Federung belastet den Punkt wenn ich das richtig gesehen habe zusätzlich.

Zudem ist der Bruch rechts, also da, wo man unweigerlich den einen oder anderen Gullideckel mitnimmt, wenn man mit dem Dreirad nicht mehr als nötig im Weg sein möchte... und dann fahr ich Depp damit auch noch mit Vollgas über ne Schotterpiste... hätt ich mal gewusst, wie filigran das Teil wirklich gebaut ist.

Egal. Ich werd fragen, ob sies mit dickeren Flacheisen machen könnten, und das wars dann.

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Technische Prüfpflicht für Mofa, genau wie bei PKW, kein Scherz? (Hat da wer Langeweile, sich mit solchem Hühnerkram zu befassen?)

Kein Scherz. Auch die Prüfintervalle sind die gleichen wie für PKW.

Aus dem Kanton Bern weiss ich immerhin vom Hörensagen, dass es hauptsächlich darum geht, sicherzustellen, dass die Dinger nicht schneller als erlaubt fahren können. Dennoch: Wer da ohne Bremsen oder mit zu lautem Auspuff aufschlägt, beisst vermutlich auf Granit.

Und: Nein, Prüfexperten ist grundsätzlich nichts zu blöd, zu langweilig, zu doof oder zu kleinkariert. Das ist in CH DAS Betätigungsfeld für Korinthenkacker überhaupt!

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In welchen Intervallen wird geprüft, gibt's dann eine Plakette o.ä. und hat das Fz dann auch ein richtiges Kennzeichen?

In D haben Mofa und Kleinkrafträder, bis hin zur Ape50, mit immerhin knapp 500kg zGG, nur ein Versicherungskennzeichen. Vom Hersteller gibt's eine ABE, das genügt, nix TÜV, nix Zulassung.

Die Fragen sind doch sehr deutsch. Nicht, dass das wertend oder, Gott bewahre, abwertend gemeint ist, aber in CH ist das System schon ganz anders. Erstmal gibts keinen TÜV, sondern man wird zur Prüfung beim Strassenverkehrsamt direkt aufgeboten, oder muss aufgrund technischer Änderungen oder weil man ein Fahrzeug frisch geprüft verkaufen möchte, sonst da hin.

Dann gibt es auch kein Siegel auf dem Nummernschild. Wenn ein Fahrzeug nicht geprüft wird, wenn es dazu aufgeboten wird, wird sehr kurz danach mal die Polizei vor der Tür des Halters stehen und den Fahrzeugausweis einziehen, und die Nummer abschrauben und mitnehmen. Die hat man nämlich nur leihweise vom Staat zugeteilt erhalten, und die gibts nur, wenn man einen gültigen Fahrzeugausweis hat, der auch eine Versicherung voraussetzt und eine bezahlte Motorfahrzeugsteuer und ggf. auch den Importzoll und die Automobilsteuer beglichen wurden.

Für Motorräder und Mofas gibts Kennzeichen in einem kleineren Sonderformat, hochformatig.

Bei Mofas ist es zudem so, dass das Kennzeichen allein noch nicht bedeutet, dass man auf die Strasse darf damit. Das geht erst, wenn auf dem Kennzeichen auch eine aktuelle Versicherungsvignette klebt.

Fürs Kennzeichen muss man sich ans Strassenverkehrsamt wenden, wie bei KFZ auch. Die jährlich fällige Versicherungsvignette dazu kann man sich hingegen auch auf jedem Polizeiposten holen, gegen Barzahlung.

Die Mofas sind natürlich in der Regel Typgeprüft. Der Hersteller oder Importeur hat in der Regel die Bewilligung, die Fahrzeugprüfung für neue oder reparierte Fahrzeuge im eigenen Haus machen zu dürfen. Alle anderen werden halt amtlich aufgeboten.

Daneben gibts auch andere, die Prüfen dürfen. Etwa der TCS, das CH-Äquivalent zum ADAC in D. Die bieten das für Mitglieder sogar unter dem amtlichen Tarif an, dürfen aber keine technischen Änderungen abnehmen.

Wann ein Fahrzeug geprüft wurde, ist einerseits im EDV-System der Strassenverkehrsämter gespeichert, und andererseits in jedem Fahrzeugausweis vermerkt. Ist die gesetzliche Frist verstrichen und kein Aufgebot im Briefkasten, darf man weiterfahren. Eine überfällige MFK ist nur bei Halterwechsel oder Wiedereinlösung, Kantonswechsel oder dergleichen von Bedeutung. (Viele Kantone sind chronisch überlastet...)

Geprüft wird dafür in aller Regel um einiges strenger als in D.

Amtlich vergebene, nicht freiwillige Prüftermine verschieben können in der Regel nur Werkstätten. Die können geltend machen, es seien Ersatzteile noch nicht verfügbar oder sie seien überlastet. Ansonsten wird man bei unentschuldigt verpasstem Aufgebot das Nummernschild und den Fahrzeugausweis abgeben müssen, und das dann neu brauchen, wenn die Prüfung nachgeholt wurde.

Kurz: In D kauft man das Kennzeichen, und das Siegel drauf zeigt erst, dass man auf öffentlichen Strassen fahren darf. In CH gehört das Kennzeichen immer dem Staat, der es kostenpflichtig leihweise an den Fahrzeughalter abgibt, wenn und solange der die Voraussetzungen erfüllt. Fahren darfst, solange Du ein Kennzeichen hast. Haste keins, darfst nicht auf die Strasse. (Leicht vereinfacht dargestellt, denn an sich darf man schon dann nicht mehr fahren, wenn z.B. der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist oder die Steuer überfällig, aber noch keiner da war, das Kennzeichen einzuziehen...)

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Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

vor 2 Stunden, Oldieopa sagte:

Wenn es org. schon verschweißt ist, sollte eine Reparatur kein Problem darstellen.

Davon gehe ich aus. Ich werd mich vermutlich aber sowieso an den Hersteller wenden. Der kann das vermutlich am genauesten schweissen, und wenn je irgendwer nachfragt, bin ich auf der sicheren Seite. Anders nur, wenn die absolute Phantasiepreise haben wollen... dann ists mir noch ein paar Telefongespräche im Bekanntenkreis wert.

Zitat

Als Ursache für den Bruch würde ich den Dreiradumbau sehen, eine breite Achse zerrt durch den Hebel halt stärker an der Aufnahme, als ein einzelnes Rad.

Kann gut sein. Das Heck ist ja auch sehr viel schwerer als nur ein Rad, und die Federung belastet den Punkt wenn ich das richtig gesehen habe zusätzlich.

Zudem ist der Bruch rechts, also da, wo man unweigerlich den einen oder anderen Gullideckel mitnimmt, wenn man mit dem Dreirad nicht mehr als nötig im Weg sein möchte... und dann fahr ich Depp damit auch noch mit Vollgas über ne Schotterpiste... hätt ich mal gewusst, wie filigran das Teil wirklich gebaut ist.

Egal. Ich werd fragen, ob sies mit dickeren Flacheisen machen könnten, und das wars dann.

Zitat

Technische Prüfpflicht für Mofa, genau wie bei PKW, kein Scherz? (Hat da wer Langeweile, sich mit solchem Hühnerkram zu befassen?)

Kein Scherz. Auch die Prüfintervalle sind die gleichen wie für PKW.

Aus dem Kanton Bern weiss ich immerhin vom Hörensagen, dass es hauptsächlich darum geht, sicherzustellen, dass die Dinger nicht schneller als erlaubt fahren können. Dennoch: Wer da ohne Bremsen oder mit zu lautem Auspuff aufschlägt, beisst vermutlich auf Granit.

Und: Nein, Prüfexperten ist grundsätzlich nichts zu blöd, zu langweilig, zu doof oder zu kleinkariert. Das ist in CH DAS Betätigungsfeld für Korinthenkacker überhaupt!

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In welchen Intervallen wird geprüft, gibt's dann eine Plakette o.ä. und hat das Fz dann auch ein richtiges Kennzeichen?

In D haben Mofa und Kleinkrafträder, bis hin zur Ape50, mit immerhin knapp 500kg zGG, nur ein Versicherungskennzeichen. Vom Hersteller gibt's eine ABE, das genügt, nix TÜV, nix Zulassung.

Die Fragen sind doch sehr deutsch. Nicht, dass das wertend oder, Gott bewahre, abwertend gemeint ist, aber in CH ist das System schon ganz anders. Erstmal gibts keinen TÜV, sondern man wird zur Prüfung beim Strassenverkehrsamt direkt aufgeboten, oder muss aufgrund technischer Änderungen oder weil man ein Fahrzeug frisch geprüft verkaufen möchte, sonst da hin.

Dann gibt es auch kein Siegel auf dem Nummernschild. Wenn ein Fahrzeug nicht geprüft wird, wenn es dazu aufgeboten wird, wird sehr kurz danach mal die Polizei vor der Tür des Halters stehen und den Fahrzeugausweis einziehen, und die Nummer abschrauben und mitnehmen. Die hat man nämlich nur leihweise vom Staat zugeteilt erhalten, und die gibts nur, wenn man einen gültigen Fahrzeugausweis hat, der auch eine Versicherung voraussetzt und eine bezahlte Motorfahrzeugsteuer und ggf. auch den Importzoll und die Automobilsteuer beglichen wurden.

Für Motorräder und Mofas gibts Kennzeichen in einem kleineren Sonderformat, hochformatig.

Bei Mofas ist es zudem so, dass das Kennzeichen allein noch nicht bedeutet, dass man auf die Strasse darf damit. Das geht erst, wenn auf dem Kennzeichen auch eine aktuelle Versicherungsvignette klebt.

Fürs Kennzeichen muss man sich ans Strassenverkehrsamt wenden, wie bei KFZ auch. Die jährlich fällige Versicherungsvignette dazu kann man sich hingegen auch auf jedem Polizeiposten holen, gegen Barzahlung.

Die Mofas sind natürlich in der Regel Typgeprüft. Der Hersteller oder Importeur hat in der Regel die Bewilligung, die Fahrzeugprüfung für neue oder reparierte Fahrzeuge im eigenen Haus machen zu dürfen. Alle anderen werden halt amtlich aufgeboten.

Daneben gibts auch andere, die Prüfen dürfen. Etwa der TCS, das CH-Äquivalent zum ADAC in D. Die bieten das für Mitglieder sogar unter dem amtlichen Tarif an, dürfen aber keine technischen Änderungen abnehmen.

Wann ein Fahrzeug geprüft wurde, ist einerseits im EDV-System der Strassenverkehrsämter gespeichert, und andererseits in jedem Fahrzeugausweis vermerkt. Ist die gesetzliche Frist verstrichen und kein Aufgebot im Briefkasten, darf man weiterfahren. Eine überfällige MFK ist nur bei Halterwechsel oder Wiedereinlösung, Kantonswechsel oder dergleichen von Bedeutung. (Viele Kantone sind chronisch überlastet...)

Geprüft wird dafür in aller Regel um einiges strenger als in D.

Amtlich vergebene, nicht freiwillige Prüftermine verschieben können in der Regel nur Werkstätten. Die können geltend machen, es seien Ersatzteile noch nicht verfügbar oder sie seien überlastet. Ansonsten wird man bei unentschuldigt verpasstem Aufgebot das Nummernschild und den Fahrzeugausweis abgeben müssen, und das dann neu brauchen, wenn die Prüfung nachgeholt wurde.

Kurz: In D kauft man das Kennzeichen, und das Siegel drauf zeigt erst, dass man auf öffentlichen Strassen fahren darf. In CH gehört das Kennzeichen immer dem Staat, der es kostenpflichtig leihweise an den Fahrzeughalter abgibt, wenn und solange der die Voraussetzungen erfüllt. Fahren darfst, solange Du ein Kennzeichen hast. Haste keins, darfst nicht auf die Strasse. (Leicht vereinfacht dargestellt, denn an sich darf man schon dann nicht mehr fahren, wenn z.B. der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist oder die Steuer überfällig, aber noch keiner da war, das Kennzeichen einzuziehen...)

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samedi 1 juillet 2017

Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

vor 2 Stunden, Oldieopa sagte:

Wenn es org. schon verschweißt ist, sollte eine Reparatur kein Problem darstellen.

Davon gehe ich aus. Ich werd mich vermutlich aber sowieso an den Hersteller wenden. Der kann das vermutlich am genauesten schweissen, und wenn je irgendwer nachfragt, bin ich auf der sicheren Seite. Anders nur, wenn die absolute Phantasiepreise haben wollen... dann ists mir noch ein paar Telefongespräche im Bekanntenkreis wert.

Zitat

Als Ursache für den Bruch würde ich den Dreiradumbau sehen, eine breite Achse zerrt durch den Hebel halt stärker an der Aufnahme, als ein einzelnes Rad.

Kann gut sein. Das Heck ist ja auch sehr viel schwerer als nur ein Rad, und die Federung belastet den Punkt wenn ich das richtig gesehen habe zusätzlich.

Zudem ist der Bruch rechts, also da, wo man unweigerlich den einen oder anderen Gullideckel mitnimmt, wenn man mit dem Dreirad nicht mehr als nötig im Weg sein möchte... und dann fahr ich Depp damit auch noch mit Vollgas über ne Schotterpiste... hätt ich mal gewusst, wie filigran das Teil wirklich gebaut ist.

Egal. Ich werd fragen, ob sies mit dickeren Flacheisen machen könnten, und das wars dann.

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Technische Prüfpflicht für Mofa, genau wie bei PKW, kein Scherz? (Hat da wer Langeweile, sich mit solchem Hühnerkram zu befassen?)

Kein Scherz. Auch die Prüfintervalle sind die gleichen wie für PKW.

Aus dem Kanton Bern weiss ich immerhin vom Hörensagen, dass es hauptsächlich darum geht, sicherzustellen, dass die Dinger nicht schneller als erlaubt fahren können. Dennoch: Wer da ohne Bremsen oder mit zu lautem Auspuff aufschlägt, beisst vermutlich auf Granit.

Und: Nein, Prüfexperten ist grundsätzlich nichts zu blöd, zu langweilig, zu doof oder zu kleinkariert. Das ist in CH DAS Betätigungsfeld für Korinthenkacker überhaupt!

Zitat

In welchen Intervallen wird geprüft, gibt's dann eine Plakette o.ä. und hat das Fz dann auch ein richtiges Kennzeichen?

In D haben Mofa und Kleinkrafträder, bis hin zur Ape50, mit immerhin knapp 500kg zGG, nur ein Versicherungskennzeichen. Vom Hersteller gibt's eine ABE, das genügt, nix TÜV, nix Zulassung.

Die Fragen sind doch sehr deutsch. Nicht, dass das wertend oder, Gott bewahre, abwertend gemeint ist, aber in CH ist das System schon ganz anders. Erstmal gibts keinen TÜV, sondern man wird zur Prüfung beim Strassenverkehrsamt direkt aufgeboten, oder muss aufgrund technischer Änderungen oder weil man ein Fahrzeug frisch geprüft verkaufen möchte, sonst da hin.

Dann gibt es auch kein Siegel auf dem Nummernschild. Wenn ein Fahrzeug nicht geprüft wird, wenn es dazu aufgeboten wird, wird sehr kurz danach mal die Polizei vor der Tür des Halters stehen und den Fahrzeugausweis einziehen, und die Nummer abschrauben und mitnehmen. Die hat man nämlich nur leihweise vom Staat zugeteilt erhalten, und die gibts nur, wenn man einen gültigen Fahrzeugausweis hat, der auch eine Versicherung voraussetzt und eine bezahlte Motorfahrzeugsteuer und ggf. auch den Importzoll und die Automobilsteuer beglichen wurden.

Für Motorräder und Mofas gibts Kennzeichen in einem kleineren Sonderformat, hochformatig.

Bei Mofas ist es zudem so, dass das Kennzeichen allein noch nicht bedeutet, dass man auf die Strasse darf damit. Das geht erst, wenn auf dem Kennzeichen auch eine aktuelle Versicherungsvignette klebt.

Fürs Kennzeichen muss man sich ans Strassenverkehrsamt wenden, wie bei KFZ auch. Die jährlich fällige Versicherungsvignette dazu kann man sich hingegen auch auf jedem Polizeiposten holen, gegen Barzahlung.

Die Mofas sind natürlich in der Regel Typgeprüft. Der Hersteller oder Importeur hat in der Regel die Bewilligung, die Fahrzeugprüfung für neue oder reparierte Fahrzeuge im eigenen Haus machen zu dürfen. Alle anderen werden halt amtlich aufgeboten.

Daneben gibts auch andere, die Prüfen dürfen. Etwa der TCS, das CH-Äquivalent zum ADAC in D. Die bieten das für Mitglieder sogar unter dem amtlichen Tarif an, dürfen aber keine technischen Änderungen abnehmen.

Wann ein Fahrzeug geprüft wurde, ist einerseits im EDV-System der Strassenverkehrsämter gespeichert, und andererseits in jedem Fahrzeugausweis vermerkt. Ist die gesetzliche Frist verstrichen und kein Aufgebot im Briefkasten, darf man weiterfahren. Eine überfällige MFK ist nur bei Halterwechsel oder Wiedereinlösung, Kantonswechsel oder dergleichen von Bedeutung. (Viele Kantone sind chronisch überlastet...)

Geprüft wird dafür in aller Regel um einiges strenger als in D.

Amtlich vergebene, nicht freiwillige Prüftermine verschieben können in der Regel nur Werkstätten. Die können geltend machen, es seien Ersatzteile noch nicht verfügbar oder sie seien überlastet. Ansonsten wird man bei unentschuldigt verpasstem Aufgebot das Nummernschild und den Fahrzeugausweis abgeben müssen, und das dann neu brauchen, wenn die Prüfung nachgeholt wurde.

Kurz: In D kauft man das Kennzeichen, und das Siegel drauf zeigt erst, dass man auf öffentlichen Strassen fahren darf. In CH gehört das Kennzeichen immer dem Staat, der es kostenpflichtig leihweise an den Fahrzeughalter abgibt, wenn und solange der die Voraussetzungen erfüllt. Fahren darfst, solange Du ein Kennzeichen hast. Haste keins, darfst nicht auf die Strasse. (Leicht vereinfacht dargestellt, denn an sich darf man schon dann nicht mehr fahren, wenn z.B. der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist oder die Steuer überfällig, aber noch keiner da war, das Kennzeichen einzuziehen...)

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vendredi 30 juin 2017

Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

vor 2 Stunden, Oldieopa sagte:

Wenn es org. schon verschweißt ist, sollte eine Reparatur kein Problem darstellen.

Davon gehe ich aus. Ich werd mich vermutlich aber sowieso an den Hersteller wenden. Der kann das vermutlich am genauesten schweissen, und wenn je irgendwer nachfragt, bin ich auf der sicheren Seite. Anders nur, wenn die absolute Phantasiepreise haben wollen... dann ists mir noch ein paar Telefongespräche im Bekanntenkreis wert.

Zitat

Als Ursache für den Bruch würde ich den Dreiradumbau sehen, eine breite Achse zerrt durch den Hebel halt stärker an der Aufnahme, als ein einzelnes Rad.

Kann gut sein. Das Heck ist ja auch sehr viel schwerer als nur ein Rad, und die Federung belastet den Punkt wenn ich das richtig gesehen habe zusätzlich.

Zudem ist der Bruch rechts, also da, wo man unweigerlich den einen oder anderen Gullideckel mitnimmt, wenn man mit dem Dreirad nicht mehr als nötig im Weg sein möchte... und dann fahr ich Depp damit auch noch mit Vollgas über ne Schotterpiste... hätt ich mal gewusst, wie filigran das Teil wirklich gebaut ist.

Egal. Ich werd fragen, ob sies mit dickeren Flacheisen machen könnten, und das wars dann.

Zitat

Technische Prüfpflicht für Mofa, genau wie bei PKW, kein Scherz? (Hat da wer Langeweile, sich mit solchem Hühnerkram zu befassen?)

Kein Scherz. Auch die Prüfintervalle sind die gleichen wie für PKW.

Aus dem Kanton Bern weiss ich immerhin vom Hörensagen, dass es hauptsächlich darum geht, sicherzustellen, dass die Dinger nicht schneller als erlaubt fahren können. Dennoch: Wer da ohne Bremsen oder mit zu lautem Auspuff aufschlägt, beisst vermutlich auf Granit.

Und: Nein, Prüfexperten ist grundsätzlich nichts zu blöd, zu langweilig, zu doof oder zu kleinkariert. Das ist in CH DAS Betätigungsfeld für Korinthenkacker überhaupt!

Zitat

In welchen Intervallen wird geprüft, gibt's dann eine Plakette o.ä. und hat das Fz dann auch ein richtiges Kennzeichen?

In D haben Mofa und Kleinkrafträder, bis hin zur Ape50, mit immerhin knapp 500kg zGG, nur ein Versicherungskennzeichen. Vom Hersteller gibt's eine ABE, das genügt, nix TÜV, nix Zulassung.

Die Fragen sind doch sehr deutsch. Nicht, dass das wertend oder, Gott bewahre, abwertend gemeint ist, aber in CH ist das System schon ganz anders. Erstmal gibts keinen TÜV, sondern man wird zur Prüfung beim Strassenverkehrsamt direkt aufgeboten, oder muss aufgrund technischer Änderungen oder weil man ein Fahrzeug frisch geprüft verkaufen möchte, sonst da hin.

Dann gibt es auch kein Siegel auf dem Nummernschild. Wenn ein Fahrzeug nicht geprüft wird, wenn es dazu aufgeboten wird, wird sehr kurz danach mal die Polizei vor der Tür des Halters stehen und den Fahrzeugausweis einziehen, und die Nummer abschrauben und mitnehmen. Die hat man nämlich nur leihweise vom Staat zugeteilt erhalten, und die gibts nur, wenn man einen gültigen Fahrzeugausweis hat, der auch eine Versicherung voraussetzt und eine bezahlte Motorfahrzeugsteuer und ggf. auch den Importzoll und die Automobilsteuer beglichen wurden.

Für Motorräder und Mofas gibts Kennzeichen in einem kleineren Sonderformat, hochformatig.

Bei Mofas ist es zudem so, dass das Kennzeichen allein noch nicht bedeutet, dass man auf die Strasse darf damit. Das geht erst, wenn auf dem Kennzeichen auch eine aktuelle Versicherungsvignette klebt.

Fürs Kennzeichen muss man sich ans Strassenverkehrsamt wenden, wie bei KFZ auch. Die jährlich fällige Versicherungsvignette dazu kann man sich hingegen auch auf jedem Polizeiposten holen, gegen Barzahlung.

Die Mofas sind natürlich in der Regel Typgeprüft. Der Hersteller oder Importeur hat in der Regel die Bewilligung, die Fahrzeugprüfung für neue oder reparierte Fahrzeuge im eigenen Haus machen zu dürfen. Alle anderen werden halt amtlich aufgeboten.

Daneben gibts auch andere, die Prüfen dürfen. Etwa der TCS, das CH-Äquivalent zum ADAC in D. Die bieten das für Mitglieder sogar unter dem amtlichen Tarif an, dürfen aber keine technischen Änderungen abnehmen.

Wann ein Fahrzeug geprüft wurde, ist einerseits im EDV-System der Strassenverkehrsämter gespeichert, und andererseits in jedem Fahrzeugausweis vermerkt. Ist die gesetzliche Frist verstrichen und kein Aufgebot im Briefkasten, darf man weiterfahren. Eine überfällige MFK ist nur bei Halterwechsel oder Wiedereinlösung, Kantonswechsel oder dergleichen von Bedeutung. (Viele Kantone sind chronisch überlastet...)

Geprüft wird dafür in aller Regel um einiges strenger als in D.

Amtlich vergebene, nicht freiwillige Prüftermine verschieben können in der Regel nur Werkstätten. Die können geltend machen, es seien Ersatzteile noch nicht verfügbar oder sie seien überlastet. Ansonsten wird man bei unentschuldigt verpasstem Aufgebot das Nummernschild und den Fahrzeugausweis abgeben müssen, und das dann neu brauchen, wenn die Prüfung nachgeholt wurde.

Kurz: In D kauft man das Kennzeichen, und das Siegel drauf zeigt erst, dass man auf öffentlichen Strassen fahren darf. In CH gehört das Kennzeichen immer dem Staat, der es kostenpflichtig leihweise an den Fahrzeughalter abgibt, wenn und solange der die Voraussetzungen erfüllt. Fahren darfst, solange Du ein Kennzeichen hast. Haste keins, darfst nicht auf die Strasse. (Leicht vereinfacht dargestellt, denn an sich darf man schon dann nicht mehr fahren, wenn z.B. der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist oder die Steuer überfällig, aber noch keiner da war, das Kennzeichen einzuziehen...)

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Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

mardi 27 juin 2017

Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

vor 2 Stunden, Oldieopa sagte:

Wenn es org. schon verschweißt ist, sollte eine Reparatur kein Problem darstellen.

Davon gehe ich aus. Ich werd mich vermutlich aber sowieso an den Hersteller wenden. Der kann das vermutlich am genauesten schweissen, und wenn je irgendwer nachfragt, bin ich auf der sicheren Seite. Anders nur, wenn die absolute Phantasiepreise haben wollen... dann ists mir noch ein paar Telefongespräche im Bekanntenkreis wert.

Zitat

Als Ursache für den Bruch würde ich den Dreiradumbau sehen, eine breite Achse zerrt durch den Hebel halt stärker an der Aufnahme, als ein einzelnes Rad.

Kann gut sein. Das Heck ist ja auch sehr viel schwerer als nur ein Rad, und die Federung belastet den Punkt wenn ich das richtig gesehen habe zusätzlich.

Zudem ist der Bruch rechts, also da, wo man unweigerlich den einen oder anderen Gullideckel mitnimmt, wenn man mit dem Dreirad nicht mehr als nötig im Weg sein möchte... und dann fahr ich Depp damit auch noch mit Vollgas über ne Schotterpiste... hätt ich mal gewusst, wie filigran das Teil wirklich gebaut ist.

Egal. Ich werd fragen, ob sies mit dickeren Flacheisen machen könnten, und das wars dann.

Zitat

Technische Prüfpflicht für Mofa, genau wie bei PKW, kein Scherz? (Hat da wer Langeweile, sich mit solchem Hühnerkram zu befassen?)

Kein Scherz. Auch die Prüfintervalle sind die gleichen wie für PKW.

Aus dem Kanton Bern weiss ich immerhin vom Hörensagen, dass es hauptsächlich darum geht, sicherzustellen, dass die Dinger nicht schneller als erlaubt fahren können. Dennoch: Wer da ohne Bremsen oder mit zu lautem Auspuff aufschlägt, beisst vermutlich auf Granit.

Und: Nein, Prüfexperten ist grundsätzlich nichts zu blöd, zu langweilig, zu doof oder zu kleinkariert. Das ist in CH DAS Betätigungsfeld für Korinthenkacker überhaupt!

Zitat

In welchen Intervallen wird geprüft, gibt's dann eine Plakette o.ä. und hat das Fz dann auch ein richtiges Kennzeichen?

In D haben Mofa und Kleinkrafträder, bis hin zur Ape50, mit immerhin knapp 500kg zGG, nur ein Versicherungskennzeichen. Vom Hersteller gibt's eine ABE, das genügt, nix TÜV, nix Zulassung.

Die Fragen sind doch sehr deutsch. Nicht, dass das wertend oder, Gott bewahre, abwertend gemeint ist, aber in CH ist das System schon ganz anders. Erstmal gibts keinen TÜV, sondern man wird zur Prüfung beim Strassenverkehrsamt direkt aufgeboten, oder muss aufgrund technischer Änderungen oder weil man ein Fahrzeug frisch geprüft verkaufen möchte, sonst da hin.

Dann gibt es auch kein Siegel auf dem Nummernschild. Wenn ein Fahrzeug nicht geprüft wird, wenn es dazu aufgeboten wird, wird sehr kurz danach mal die Polizei vor der Tür des Halters stehen und den Fahrzeugausweis einziehen, und die Nummer abschrauben und mitnehmen. Die hat man nämlich nur leihweise vom Staat zugeteilt erhalten, und die gibts nur, wenn man einen gültigen Fahrzeugausweis hat, der auch eine Versicherung voraussetzt und eine bezahlte Motorfahrzeugsteuer und ggf. auch den Importzoll und die Automobilsteuer beglichen wurden.

Für Motorräder und Mofas gibts Kennzeichen in einem kleineren Sonderformat, hochformatig.

Bei Mofas ist es zudem so, dass das Kennzeichen allein noch nicht bedeutet, dass man auf die Strasse darf damit. Das geht erst, wenn auf dem Kennzeichen auch eine aktuelle Versicherungsvignette klebt.

Fürs Kennzeichen muss man sich ans Strassenverkehrsamt wenden, wie bei KFZ auch. Die jährlich fällige Versicherungsvignette dazu kann man sich hingegen auch auf jedem Polizeiposten holen, gegen Barzahlung.

Die Mofas sind natürlich in der Regel Typgeprüft. Der Hersteller oder Importeur hat in der Regel die Bewilligung, die Fahrzeugprüfung für neue oder reparierte Fahrzeuge im eigenen Haus machen zu dürfen. Alle anderen werden halt amtlich aufgeboten.

Daneben gibts auch andere, die Prüfen dürfen. Etwa der TCS, das CH-Äquivalent zum ADAC in D. Die bieten das für Mitglieder sogar unter dem amtlichen Tarif an, dürfen aber keine technischen Änderungen abnehmen.

Wann ein Fahrzeug geprüft wurde, ist einerseits im EDV-System der Strassenverkehrsämter gespeichert, und andererseits in jedem Fahrzeugausweis vermerkt. Ist die gesetzliche Frist verstrichen und kein Aufgebot im Briefkasten, darf man weiterfahren. Eine überfällige MFK ist nur bei Halterwechsel oder Wiedereinlösung, Kantonswechsel oder dergleichen von Bedeutung. (Viele Kantone sind chronisch überlastet...)

Geprüft wird dafür in aller Regel um einiges strenger als in D.

Amtlich vergebene, nicht freiwillige Prüftermine verschieben können in der Regel nur Werkstätten. Die können geltend machen, es seien Ersatzteile noch nicht verfügbar oder sie seien überlastet. Ansonsten wird man bei unentschuldigt verpasstem Aufgebot das Nummernschild und den Fahrzeugausweis abgeben müssen, und das dann neu brauchen, wenn die Prüfung nachgeholt wurde.

Kurz: In D kauft man das Kennzeichen, und das Siegel drauf zeigt erst, dass man auf öffentlichen Strassen fahren darf. In CH gehört das Kennzeichen immer dem Staat, der es kostenpflichtig leihweise an den Fahrzeughalter abgibt, wenn und solange der die Voraussetzungen erfüllt. Fahren darfst, solange Du ein Kennzeichen hast. Haste keins, darfst nicht auf die Strasse. (Leicht vereinfacht dargestellt, denn an sich darf man schon dann nicht mehr fahren, wenn z.B. der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist oder die Steuer überfällig, aber noch keiner da war, das Kennzeichen einzuziehen...)

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Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

lundi 26 juin 2017

Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

Neuigkeiten: Ich habe den alten originalen, Glühbirnen fressenden, gegen einen nagelneuen, inzwischen aber auch originalen Scheinwerfer getauscht, der auch 12V 15W, aber keine Halogen-Glühbirnen mehr drin hat.

Scheinbar hat der Pony-Hersteller den Murks mit den Halogenglühbirnen selber bemerkt, und liefert als neue Ersatzscheinwerfer nun solche, wie man sie auch bei den 12V-Tomos findet. Die können für die Pony-Elektrik zwar zuviel (hat auch noch Fernlicht und Standlicht), aber die Anschlüsse passen plug'n'light. Auch die Mechanik ist passend. Die Halterungsabstände sind identisch und auch die Befestigungsschrauben sind die gleichen.

Mal sehen, wie der sich hält.

Netter nebeneffekt der um einen Drittel billigeren Zweifaden-Glühbirne: Wenn die durch ist, kann ich den Stecker auf Fernlicht umstecken und dennoch mit Licht nach Hause fahren.

Kostenpunkt, inkl. der ersten Glühbirne: 59.90CHF.

Im Netz hätt ich den Scheinwerfer etwas billiger bekommen, dann aber nochmal eine Halogenbirne verbraten, was unterm Strich wieder teurer geworden wäre.

Hätte ich nicht entnervt erzählt, dass ich drauf und dran sei, einen anderen Scheinwerfer zu montieren, hätte man mir aber munter weiter die mit Goldstaub bedampften teuren und ungeeigneten Halogen-Glühbirnen im Dreitage- bis Wochenrythmus verkauft.

Sicher ist sicher: Eine Ersatzbirne hab ich gleich mitgenommen.

To do:

- Neuen Tacho besorgen und einbauen.

- Herausfinden, obs eine vielleicht sogar Pfannenfertige Kabel-mit-Umschalter-Lösung gibt, damit ich, wenn schon sowieso vorhanden und beim Glühbirnenkauf bezahlt, auch Fernlicht nutzen kann.

- Wenn ja, kann ich mir ja, sollte mir je langweilig werden, noch überlegen, ein Kabel mit Schalter von der Batterie zu ziehen, so dass ich auch Standlicht hab. Wird dann aber hinten eher kompliziert, denn das müsste dann über die gleichen Kabel wie Fahrlicht laufen, nur dass Standlicht ab Batterie, also Gleichstrom wäre, und Fahrlicht direkter Wechselstrom, Frequenz abhängig von der Motordrehzahl.

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Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

dimanche 25 juin 2017

Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

Neuigkeiten: Ich habe den alten originalen, Glühbirnen fressenden, gegen einen nagelneuen, inzwischen aber auch originalen Scheinwerfer getauscht, der auch 12V 15W, aber keine Halogen-Glühbirnen mehr drin hat.

Scheinbar hat der Pony-Hersteller den Murks mit den Halogenglühbirnen selber bemerkt, und liefert als neue Ersatzscheinwerfer nun solche, wie man sie auch bei den 12V-Tomos findet. Die können für die Pony-Elektrik zwar zuviel (hat auch noch Fernlicht und Standlicht), aber die Anschlüsse passen plug'n'light. Auch die Mechanik ist passend. Die Halterungsabstände sind identisch und auch die Befestigungsschrauben sind die gleichen.

Mal sehen, wie der sich hält.

Netter nebeneffekt der um einen Drittel billigeren Zweifaden-Glühbirne: Wenn die durch ist, kann ich den Stecker auf Fernlicht umstecken und dennoch mit Licht nach Hause fahren.

Kostenpunkt, inkl. der ersten Glühbirne: 59.90CHF.

Im Netz hätt ich den Scheinwerfer etwas billiger bekommen, dann aber nochmal eine Halogenbirne verbraten, was unterm Strich wieder teurer geworden wäre.

Hätte ich nicht entnervt erzählt, dass ich drauf und dran sei, einen anderen Scheinwerfer zu montieren, hätte man mir aber munter weiter die mit Goldstaub bedampften teuren und ungeeigneten Halogen-Glühbirnen im Dreitage- bis Wochenrythmus verkauft.

Sicher ist sicher: Eine Ersatzbirne hab ich gleich mitgenommen.

To do:

- Neuen Tacho besorgen und einbauen.

- Herausfinden, obs eine vielleicht sogar Pfannenfertige Kabel-mit-Umschalter-Lösung gibt, damit ich, wenn schon sowieso vorhanden und beim Glühbirnenkauf bezahlt, auch Fernlicht nutzen kann.

- Wenn ja, kann ich mir ja, sollte mir je langweilig werden, noch überlegen, ein Kabel mit Schalter von der Batterie zu ziehen, so dass ich auch Standlicht hab. Wird dann aber hinten eher kompliziert, denn das müsste dann über die gleichen Kabel wie Fahrlicht laufen, nur dass Standlicht ab Batterie, also Gleichstrom wäre, und Fahrlicht direkter Wechselstrom, Frequenz abhängig von der Motordrehzahl.

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Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

Neuigkeiten: Ich habe den alten originalen, Glühbirnen fressenden, gegen einen nagelneuen, inzwischen aber auch originalen Scheinwerfer getauscht, der auch 12V 15W, aber keine Halogen-Glühbirnen mehr drin hat.

Scheinbar hat der Pony-Hersteller den Murks mit den Halogenglühbirnen selber bemerkt, und liefert als neue Ersatzscheinwerfer nun solche, wie man sie auch bei den 12V-Tomos findet. Die können für die Pony-Elektrik zwar zuviel (hat auch noch Fernlicht und Standlicht), aber die Anschlüsse passen plug'n'light. Auch die Mechanik ist passend. Die Halterungsabstände sind identisch und auch die Befestigungsschrauben sind die gleichen.

Mal sehen, wie der sich hält.

Netter nebeneffekt der um einen Drittel billigeren Zweifaden-Glühbirne: Wenn die durch ist, kann ich den Stecker auf Fernlicht umstecken und dennoch mit Licht nach Hause fahren.

Kostenpunkt, inkl. der ersten Glühbirne: 59.90CHF.

Im Netz hätt ich den Scheinwerfer etwas billiger bekommen, dann aber nochmal eine Halogenbirne verbraten, was unterm Strich wieder teurer geworden wäre.

Hätte ich nicht entnervt erzählt, dass ich drauf und dran sei, einen anderen Scheinwerfer zu montieren, hätte man mir aber munter weiter die mit Goldstaub bedampften teuren und ungeeigneten Halogen-Glühbirnen im Dreitage- bis Wochenrythmus verkauft.

Sicher ist sicher: Eine Ersatzbirne hab ich gleich mitgenommen.

To do:

- Neuen Tacho besorgen und einbauen.

- Herausfinden, obs eine vielleicht sogar Pfannenfertige Kabel-mit-Umschalter-Lösung gibt, damit ich, wenn schon sowieso vorhanden und beim Glühbirnenkauf bezahlt, auch Fernlicht nutzen kann.

- Wenn ja, kann ich mir ja, sollte mir je langweilig werden, noch überlegen, ein Kabel mit Schalter von der Batterie zu ziehen, so dass ich auch Standlicht hab. Wird dann aber hinten eher kompliziert, denn das müsste dann über die gleichen Kabel wie Fahrlicht laufen, nur dass Standlicht ab Batterie, also Gleichstrom wäre, und Fahrlicht direkter Wechselstrom, Frequenz abhängig von der Motordrehzahl.

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mercredi 21 juin 2017

Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

Neuigkeiten: Ich habe den alten originalen, Glühbirnen fressenden, gegen einen nagelneuen, inzwischen aber auch originalen Scheinwerfer getauscht, der auch 12V 15W, aber keine Halogen-Glühbirnen mehr drin hat.

Scheinbar hat der Pony-Hersteller den Murks mit den Halogenglühbirnen selber bemerkt, und liefert als neue Ersatzscheinwerfer nun solche, wie man sie auch bei den 12V-Tomos findet. Die können für die Pony-Elektrik zwar zuviel (hat auch noch Fernlicht und Standlicht), aber die Anschlüsse passen plug'n'light. Auch die Mechanik ist passend. Die Halterungsabstände sind identisch und auch die Befestigungsschrauben sind die gleichen.

Mal sehen, wie der sich hält.

Netter nebeneffekt der um einen Drittel billigeren Zweifaden-Glühbirne: Wenn die durch ist, kann ich den Stecker auf Fernlicht umstecken und dennoch mit Licht nach Hause fahren.

Kostenpunkt, inkl. der ersten Glühbirne: 59.90CHF.

Im Netz hätt ich den Scheinwerfer etwas billiger bekommen, dann aber nochmal eine Halogenbirne verbraten, was unterm Strich wieder teurer geworden wäre.

Hätte ich nicht entnervt erzählt, dass ich drauf und dran sei, einen anderen Scheinwerfer zu montieren, hätte man mir aber munter weiter die mit Goldstaub bedampften teuren und ungeeigneten Halogen-Glühbirnen im Dreitage- bis Wochenrythmus verkauft.

Sicher ist sicher: Eine Ersatzbirne hab ich gleich mitgenommen.

To do:

- Neuen Tacho besorgen und einbauen.

- Herausfinden, obs eine vielleicht sogar Pfannenfertige Kabel-mit-Umschalter-Lösung gibt, damit ich, wenn schon sowieso vorhanden und beim Glühbirnenkauf bezahlt, auch Fernlicht nutzen kann.

- Wenn ja, kann ich mir ja, sollte mir je langweilig werden, noch überlegen, ein Kabel mit Schalter von der Batterie zu ziehen, so dass ich auch Standlicht hab. Wird dann aber hinten eher kompliziert, denn das müsste dann über die gleichen Kabel wie Fahrlicht laufen, nur dass Standlicht ab Batterie, also Gleichstrom wäre, und Fahrlicht direkter Wechselstrom, Frequenz abhängig von der Motordrehzahl.

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Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

mardi 20 juin 2017

Das Leben ist manchmal eben doch ein Ponyhof!

Neuigkeiten: Ich habe den alten originalen, Glühbirnen fressenden, gegen einen nagelneuen, inzwischen aber auch originalen Scheinwerfer getauscht, der auch 12V 15W, aber keine Halogen-Glühbirnen mehr drin hat.

Scheinbar hat der Pony-Hersteller den Murks mit den Halogenglühbirnen selber bemerkt, und liefert als neue Ersatzscheinwerfer nun solche, wie man sie auch bei den 12V-Tomos findet. Die können für die Pony-Elektrik zwar zuviel (hat auch noch Fernlicht und Standlicht), aber die Anschlüsse passen plug'n'light. Auch die Mechanik ist passend. Die Halterungsabstände sind identisch und auch die Befestigungsschrauben sind die gleichen.

Mal sehen, wie der sich hält.

Netter nebeneffekt der um einen Drittel billigeren Zweifaden-Glühbirne: Wenn die durch ist, kann ich den Stecker auf Fernlicht umstecken und dennoch mit Licht nach Hause fahren.

Kostenpunkt, inkl. der ersten Glühbirne: 59.90CHF.

Im Netz hätt ich den Scheinwerfer etwas billiger bekommen, dann aber nochmal eine Halogenbirne verbraten, was unterm Strich wieder teurer geworden wäre.

Hätte ich nicht entnervt erzählt, dass ich drauf und dran sei, einen anderen Scheinwerfer zu montieren, hätte man mir aber munter weiter die mit Goldstaub bedampften teuren und ungeeigneten Halogen-Glühbirnen im Dreitage- bis Wochenrythmus verkauft.

Sicher ist sicher: Eine Ersatzbirne hab ich gleich mitgenommen.

To do:

- Neuen Tacho besorgen und einbauen.

- Herausfinden, obs eine vielleicht sogar Pfannenfertige Kabel-mit-Umschalter-Lösung gibt, damit ich, wenn schon sowieso vorhanden und beim Glühbirnenkauf bezahlt, auch Fernlicht nutzen kann.

- Wenn ja, kann ich mir ja, sollte mir je langweilig werden, noch überlegen, ein Kabel mit Schalter von der Batterie zu ziehen, so dass ich auch Standlicht hab. Wird dann aber hinten eher kompliziert, denn das müsste dann über die gleichen Kabel wie Fahrlicht laufen, nur dass Standlicht ab Batterie, also Gleichstrom wäre, und Fahrlicht direkter Wechselstrom, Frequenz abhängig von der Motordrehzahl.

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lundi 19 juin 2017

jeudi 15 juin 2017

mercredi 14 juin 2017

mardi 13 juin 2017

vendredi 9 juin 2017