vor 10 Stunden, Vulcan sagte:
Nein, denn dafür fehlt der Vorsatz. Es ist schon ein Unterschied, ob jemand absichtlich in eine Menschenmenge fährt oder bei einem "Rennen" Kollateralschäden in Kauf nimmt. Man möchte hier wohl ein Exempel statuieren, was aber nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun hat.
Die Grenze ist fliessend. Die Faqhrlässigkeit nimmt einem eben der Richter irgendwann auch nicht mehr ab. Wenn ich mit einem Stein nach jemandem schmeisse, wird mir der Richter auch nur vielleicht glauben, dass ich denjenigen nicht töten wollte.
Juristen nennen sowas Eventualvorsatz. Das ist dann, wenn man zwar nicht vorsätzlich handelt, es aber in Kauf nimmt, das heisst erkennen konnte und musste, dass jemand Schaden näme (in Casu bis zum Tode), es aber nicht wollte. So nach dem Motto: Wäre möglich, passiert mir aber nicht. (Wenn doch, wars eben Pech.)
Eventualvorsatz ist gleichbedeutend mit Vorsatz, denn das hat mit Fahrlässigkeit nichts zu tun.
Damit ist man dann bei (Eventual-)vorsätzlicher Tötung. Wenn das nun nur deshalb geschieht, weil einer einen auf Dicke Hose machen wollte und als Held dastehen, so kann zumindest ich dann auch nachvollziehen, wie ein Richter die für Mord notwendigen niederen Beweggründe erblicken könnte.
Damit wärs dann Mord. Abwegig erscheint das nur den Deutschen, die immer noch fast gratis geblitzt werden, im Vergleich dazu, was anderenorts dafür in Rechnung gestellt wird.
Die Denke dahinter ist die, dass man irgendwann so schnell ist, dass auch einem geistig völlig minderbemittelten Hirni, der grad noch aus Mitleid und mit viel Goodwill die Führerscheinprüfung schaffte, klar sein muss, dass er innerorts nie und nimmer rechtzeitig halten kann, wenn ihm jemand oder etwas vor die Raserkarre gerät. Dann muss der auch erkennen, dass er Leben gefährdet. Passt er dann seine Fahrweise dieser Erkenntnis nicht umgehend an, riskiert er sehenden Auges, jemanden schwer zu schädigen oder eben auch zu töten. Damit ist es dann nicht mehr Fahrlässig. Es ist dann klar, dass es unweigerlich verletzte oder Tote geben wird, denn rechtzeitig halten ist unmöglich, und es ist dann eben nicht mehr so, dass der Fahrer das nicht wissen konnte oder hätte wissen müssen.
Damit nimmt er Verletzte oder Tote wissentlich und willentlich in Kauf, und handelt eben eventualvorsätzlich. Er will zwar niemanden verletzen oder töten, weiss aber, dass es so kommen muss, wenn ihm jemand vor die Karre gerät, und tut dagegen: Nichts.
Das ist eventualvorsätzliches handeln und rechtfertigt somit eben nicht mehr die mildere Strafe für eine Fahrlässigkeit.
Dann brauchts da auch keinen Spielraum mehr für welche Form auch immer der Selbstjustiz.
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