jeudi 17 août 2017

Unglaublich sowas zum zweiten...

Dann hat es hier noch einige von der Logik her recht schwer verdauliche Aussagen, wie beispielsweise die von bluedog, er habe wenig Bedauern mit Menschen, die vermeidbare Fehler begehen.

Vermeidbare Fehler sind die, welche man ohne weiteres und mit manchmal nur einem passenden Gedanken vermeiden könnte, und zwar ohne jede Fachkenntnis.

Dazu zähle ich, dass nicht bedacht wird, dass es in einem sonnig abgestellten Auto heiss wie in einem Backofen wird, wenn die Umgebungstemperatur selber schon näher an 40 als an (auch schon für viele zu heissen) 30°C liegt.

Das weiss jeder Autofahrer, es sei denn es ist ein Fahranfänger, der Winters grad die Prüfung hinter sich hat und den Sommer noch nicht erlebt. Und selbst dann dürfte der sommers schonmal in ein Auto eingestiegen sein, das nicht schattig abgestellt war.

Ob das dann Fahrlässigkeit oder Eventualvorsatz ist, ist wieder subjektiv. Fahrlässigkeit ist Handeln wider besseres Wissen (oder wissen müssen, das muss der Richter im Einzelfall entscheiden), wobei man nicht glaubt, ein zwar mögliches Unglück könne bzw. werde eintreten... Etwa, wenn LKW-Fahrer Ladung nicht sichern, weils ja eh noch nie was passiert ist. Könnte zwar, passiert aber anderen.

Eventualvorsatz (Der strafmässig dem Vorsatz entspricht) ist es dann, wenn man weiss, dass ein Unglück passieren kann, das auch für möglich/realistisch hält, aber nichts dagegen tut, weil einem egal ist, wies ausgeht. Seis aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, Zeitnot, mangelnder Motivation etwas richtig zu machen oder aus anderen Gründen.

Dass ein Mensch der den Führerschein besitzt wirklich nicht weiss, dass der Aufenthalt in einem (mehr oder minder) geschlossenen PW der in der Sonne bei Temperaturen über 30°C steht, glaub ich schon nicht. Ich würde eher sagen, dass die allgemeine Lebenserfahrung einem das mehr oder weniger jeden Sommer wieder neu vermittelt, seis durch Zeitungsberichte wie hier, oder weil man sich an schwarzen Autos die Pfoten verbrennt, oder weil Ledersitze wie Bratpfannen wirken nach dem Einsteigen, oder weil man sich am Schalthebel fast Brandblasen holt oder oder oder.

Wers also nicht weiss, hätts wissen können und damit wohl auch müssen...

Wenn dennoch von Fahrlässigkeit ausgegangen wird, dann wohl nur aufgrund der Grundregel des Strafrechts, die da lautet im Zweifel für den Angeklagten.

Wenns aber jeder Autofahrer wissen müsste, dann doch auch die Mutter im vorliegenden Fall oder der Vater ausm zweiten Link. Folglich ein vermeidbarer Fehler. Dass das Kind im Auto vergessen wird, ist wohl aber nicht vermeidbar. Menschen sind keine Maschinen, sie vergessen, sogar die wunderlichsten Dinge. Selbst dann aber bliebe die Frage, warum man ein Kind unter solchen Bedingungen im Auto lässt. Hätte man es nicht getan, wäre es auch nicht in dem Niedergargrill namens Auto vergessen worden, und könnte noch leben.

Unvermeidliche Fehler sind solche, die nicht absehbar sind. Etwa weil technisches Wissen (unverschuldet, und somit ist auch das subjektiv unterschiedlich) fehlt, oder weil man schlicht nicht weiss, was die Zukunft bringt und ein Fehler erst rückblickend offenbar wird. Auch Tippfehler zum Beispiel sind unvermeidlich, weil unbewusst geschehen.

Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie ein unvermeidbarer Fehler aussieht. (Und damit meine ich jetzt nicht das Thema Atomkraft...) Und woran merkt man, ob ein Fehler vermeidbar ist - davon ausgehend, dass der Verursacher sich im Moment des Begehens seines Fehlers nicht bewusst ist ?

Wenn ich eine Pizza in den Ofen schiebe, dann stell ich eine Eieruhr oder irgend sonst einen Timer ein, damit ich sie rechtzeitig raushole und keine Kohle essen muss. Wenn ichs vergesse, dann ist das ein vermeidbarer Fehler, und ich bin selber schuld, wenn die Pizza Kohle wird und ich in einer Rauchküche wie vor jahrhunderten sitze. Ich war mir zwar nicht bewusst, dass ich den Timer vergass, hätte aber wissen müssen, dass es vorkommen kann, dass ich die Zeit vergesse, oder die Pizza oder mich etwas ablenken kann, bspw. ein Telefonat oder was auch immer. Fahrlässig.

Wenn ich dran denke, den Timer einzustellen, aber finde, ich sei jetzt zu faul das Handy zu zücken, und ausserdem die Pizza nicht teuer und ich doch eigentlich in der Lage, das ohne zu schaffen, es deshalb lasse und dann die Pizza verkohlt, dann ist das Eventualvorsatz. Ich will zwar immer noch keine Kohle essen, bin aber sehenden Auges und ohne etwas (was ich ohne weiteres hätte tun können) vorzukehren, in die Katastophe gestolpert.

Während die Verkohlte Pizza einfach den ökologischen Footprint vergrössert, und ein klein wenig Geld kost, steigt der Schaden bei Lebewesen in andere Regionen... man dürfte also auch etwas mehr Gedanken und Aufwand für die Sicherheit erwarten.

Und wenn er er sich dessen doch bewusst ist, ist es dann nicht irgendwie auch Absicht ?

Das ist irgendwie Absicht. Kommt dem Eventualvorsatz nahe, ist aber solange Fahrlässigkeit, wie man nicht mit dem eintreffen eines Unglücks rechnet oder rechnen muss.

Oder ist es, wenn man wieder eigenes besseres Wissen handelt, nicht einfach nur Dummheit, wie so oft ?

Das ist Fahrlässigkeit. Dummheit ist es dann, wenn man gar nicht in der Lage war, eine Gefahr zu erkennen und auch nicht dazu in der Lage sein musste. Die ist nicht Strafbar. Was man als Gefahr erkennen kann oder hätte erkennen können müssen, bestimmt sich nach dem Bildungsstand, der Lebenserfahrung und ggf. weiteren subjektiven Merkmalen, wobei an Inhaber einer Garantenstellung höhere Anforderungen zu stellen sind. (Das sind Leute, die in irgend einer Weise verantwortlich sind für die Unversehrtheit anderer, wie Lehrer, Reiseleiter, Kommandeure jeder Art, Bergführer oder Pflegepersonal oder andere die besonders geschult sind oder sein müssten. Anhaltspunkt kann z.B. eine berufliche Tätigkeit oder eine übergeordnete Funktion sein)

Generell also: Kinder dummer oder auch nur ungebildeter Eltern haben Pech: Ihre Eltern können schlicht beim besten Willen weniger Gefahren erkennen. Der Lehrer, der vielleicht auch nicht viel schlauer ist, gilt dagegen als Fahrlässig, weil er eine Garantenstellung gegenüber seinen Schülern hat. Wenn er also einen Unfall nicht verhindern konnte, dann muss er sich vielleicht sagen lassen, dass er das aber hätte können müssen in seiner Position.

Kommt immer darauf an, was man bei pflichtgemässer Sorgfalt tun könnte und müsste, und was nicht, etwa weil unzumutbar.

Ein Bergführer muss z.B. nicht sein eigenes Leben riskieren, um einen seiner Gruppe zu retten, denn sein eigenes Leben ist genauso wertvoll wie das jedes anderen. Er hätte aber vielleicht gar nicht erst in die Situation geraten dürfen, in der sich die Frage stellt. Kommt halt drauf an, was er bei pflichtgemässer Vorsicht aufgrund seines Wissens und Könnens erkennen können hätte sollen.

Oder der zarte Hinweis auf Zwangssterilisationen....um die Absurdität solchen Denkens zu belegen bedarf es weiss Gott keiner EMRK.....hoffe ich jedenfalls. Unsere eigene Schweizer Geschichte bietet dazu einige recht dunkle Kapitel.

Deshalb kam ich erst darauf. Ein im Auto bei Temperaturen entsprechend der Kerntemperatur eines niedergarenden Stücks Fleisch zurückgelassenes Kind halte ich für ein nicht weniger Dunkles Kapitel, wenn auch nur auf individueller Ebene.

Wenn ich dann lese, dass man ja doch wohl Nachsicht walten lassen müsse, dann komm ich zur provokativen These, dass gar keine Kinder bekommen dürfen sollte, wer nicht in der Lage ist, diese Gefahr vorauszusehen. Meiner Ansicht nach besteht die Nachsicht schon darin, nur von Fahrlässigkeit auszugehen. Wenn ein Autofahrer nicht wissen muss, dass man keine Lebewesen im heissen und heisser werdenden Auto lässt, was muss er dann wissen? Wenn jemand so doof ist, dass er nicht darauf kommen hätte müssen, weil das schlicht ausserhalb seiner Vorstellungskraft liegt, ist der dann gescheit genug, dass er überhaupt als gesetzlicher Vertreter des eigenen Nachwuchses geeignet ist? Wenn nicht, was dann? Strafen darf man nicht, weil Dummheit nicht strafbar ist... Kinder quälen ist aber dennoch verboten, auch das Kind hat Grundrechte, die der Staat garantieren muss, wenn es die Eltern von sich aus nicht können... und diese Grundrechte haben auch Kinder von Eltern, die nicht ahnen wenn sie ihre Kinder zu Tode quälen. An sich dürfen Eltern ihre Kinder seit 2000 nicht mal mehr schlagen. Umbringen erst recht nicht, auch nicht aus Dummheit, Gedankenlosigkeit oder Unwissen, denn das Kind hat ein Recht auf Leben und anderes mehr.

Tatsache ist: es passiert gelegentlich, dass Menschen oder auch Tiere in überhitzten Autos den Hitzetod erleiden. Was kann man konkret dagegen tun ?

Informieren! Und dann strafen, wenns doch passiert, denn es kann dann keiner mehr behaupten, er hätte von der Gefahr nichts gewusst.

Passieren wirds dennoch, aber vermutlich weniger, weil es sich auch für die dümmeren oder gedankenloseren Menschen eher lohnt, vorsichtiger zu sein und ein bisschen mehr Aufwand zu treiben. Etwa, wenn man schon ein schlafendes Kind im Auto lässt, dann einen Timer stellen, der einen erinnert, oder nen Knoten ins Taschentuch oder eine Autotür (Heckklappe z.B.) auflassen. Sieht man von weitem und das Auto ist in der Regel wichtig genug, nochmal umzukehren, wenns offen ist, unabhängig davon ob man das Kind noch aufm Radar hat oder nicht... und wenn man das Kind nicht im offenen Fahrzeug zurücklassen will, ist der Zweck auch erreicht.

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