vor 11 Stunden, Ronald sagte:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung???
Versichert ist das Haus- und Grundstücksrisiko. Dazu gehören auch Pflanzen, Bäume und Teiche; die Verwendung von Arbeitsgeräten, wie Rasenmäher und Schneepflüge; die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, die der Mieter oder Pächter vertraglich übernommen hat.Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen. z. B. Winterdienst, bauliche Instandhaltung, Beleuchtung und Reinigung.
Die Frage ist, gegen wen man Schadensersatzanpruch hat. Frage ist nicht, welche Versicherung das zahlt. Anspruch auf Schadensersatz hat man grundsätzlich auch dann, wenn der Ersatzpflichtige keine Versicherung abgeschlossen hat, die dieses Risiko abdeckt. Und weder in CH noch in D gibts meines Wissens vorschriften, die verlangen, dass grundsätzlich jedes Risiko oberhalb ein paar € durch eine Versicherung zu decken sei.
Solangs nicht um einen Körperverletzungsschaden mit sehr hohen Heilungskosten und zugehörigem Versorgerschaden geht, sondern um ein paar tausend € für ein beschädigtes Auto, wäre ich nicht allzu pessimistisch, dass das ein Hauseigentümer auch ohne Versicherungsdeckung zahlen könnte. Fraglich allerdings, ob dann der Mietvertrag noch viel Sicherheit bietet... vielleicht sucht man sich mit der Klageanhebung besser auch noch eine neue Bleibe... jedenfalls, wenn man als Geschädigter auch Mieter des schadensersatzpflichtigen Vermieters ist.
Erster Haken an der Geschichte: Schaden muss man nachweisen, will man ihn ersetzt haben. Egal wem gegenüber. Wenn jedoch keine Versicherung einspringt, ist die Chance gegeben, dass der Widerstand etwas grösser ist, als wenns ne Versicherung deckt.
Noch nicht mal sicher parken kann man.....
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